WAHLINFO - KIRCHENVORSTANDSWAHL

Kirchenvorstandswahl 2024 - Gifs
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Liebe Gemeindeglieder!

Die sechsjährige Amtszeit des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende.

Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl

Hier die wichtigsten Informationen zur Wahl:

  1. Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen oder die mindestens 16 Jahre alt und seit 3 Monaten (Stichtag ist der 20. Juli) in unserer Kirchengemeinde wohnen und mit 1. Wohnsitz gemeldet sind.
  2. Wählbar sind alle Gemeindeglieder ab 18 Jahren.
  3. Für die Vorbereitung der Wahl wurde ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Ihm gehören an: Pfr. Danilo Kammers, Brigitte Lauterbach, Britta Guist, Dieter Stenglein, Dietmar Laude, Beate Kaiser, Bernd Weich, Pfrin. M.-L. Matt-Fröhlich (ohne Stimmrecht)
  4.  Alle Gemeindeglieder können Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Der Vertrauensausschuss hat dafür eine Frist gesetzt. Sie reicht vom 14. April 2024  bis zum 7. Mai 2024.
  5. Der vorläufige Wahlvorschlag wird vom Vertrauensausschuss beraten und am 7. Mai 2024 beschlossen. Er wird danach in den Gottesdiensten und durch Aushang in den Schaukästen bekannt gegeben. Nach der ersten Bekanntgabe haben Sie 10 Tage (vom 19. Mai 2024 bis 29. Mai 2024) die Gelegenheit, weitere Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Allerdings müssen mindestens 30 wahlberechtigte Gemeindeglieder diesen Vorschlag unterstützen und dies auch mit ihrer Unterschrift dokumentieren. Am 16. Juni 2024 wird dann der endgültige Wahlvorschlag in den Gottesdiensten und durch Aushang bekannt gegeben
  6. Der Landeskirchenrat hat eine „allgemeine Briefwahl“ beschlossen. Alle Wahlberechtigten bekommen deshalb zwischen dem 17.09.2024 und 30.09.2024 ihre Wahlunterlagen incl. Stimmzettel, Wahlausweis, Wahlumschlag und Rücksendeumschlag per Post zugestellt. Sie können somit (ohne gesonderten Antrag) frei entscheiden, ob Sie per Wahlbrief oder im Wahllokal wählen möchten. Ihren Wahlbrief können Sie unkompliziert per Post ans Pfarramt schicken oder persönlich in den Briefkasten am Pfarramt einwerfen. Auch im Wahllokal können Sie ihn bis zur Schließung des Wahllokals abgeben. Das Wahllokal befindet sich in Gärtenroth im Gemeinderaum, in Schwarzach im Johannishaus und in Willmersreuth in der Kirche. Es  ist am Wahltag (20.10.2024) nach dem Gottesdienst von 10:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
  7. Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.09.2024 bis 06.10.2024 im Pfarramtsbüro (Montag und Dienstag 9:00-12:00, Donnerstag 14:00-17:00) zur Einsichtnahme für die wahlberechtigten Kirchengemeindeglieder aus, damit Sie die Möglichkeit zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit haben. Die Einsichtnahme erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen durch den Pfarramtssekretär, der auf Anfrage die Eintragungen überprüft und darüber der Person Auskunft gibt.
     
  8. Qualifizierte Stimmbezirke

Die Wahl erfolgt für die drei Kirchengemeinden, die sich zu einer Pfarrei zusammengeschlossen haben, in qualifizierten Stimmbezirken. Auf dem Wahlvorschlag werden alle Kandidat:innen aus den drei Kirchengemeinden aufgelistet. Gewählt werden insgesamt 6 Personen. Bei der Auszählung gelten die ersten drei Kandidat:innen von Schwarzach, die ersten zwei Kandidat:innen von Gärtenroth und der/die Kandidat:in von Willmersreuth mit den meisten Stimmen als gewählt.

Bitte denken Sie mit uns über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, in der Gemeinde ihre vielfältigen Erfahrungen einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und Gemeinde und Kirche mit zu gestalten.

Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte an den Vorsitzenden des Vertrauensausschusses, Pfr. Danilo Kammers, Pfarrgasse 8, Schwarzach, oder an die Vertrauensleute.

Der Vertrauensausschuss